Beweissicherung

Im Fall von Uneinigkeiten, der Kündigung von Verträgen oder im schlimmsten Fall bei einer Insolvenz des ausführenden Unternehmens kann die Durchführung einer Beweissicherung notwendig werden, um den Zustand und Umfang der erbrachten Leistungen zu dokumentieren.

Dabei wird, neben dem Stand der Leistungen, auch die Qualität der Arbeiten und die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen begutachtet und festgehalten.

Dies kann besonders für eine mögliche spätere Auseinandersetzung hilfreich und notwendig sein.